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OPDV-Stellungnahme 1/1994 |
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Die Stellungnahme
Nr. 1/94 "Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Software-Einsatz"
beinhaltet das standardisierte Vorgehensmodell des Fachausschusses
"Ordnungsmäßigkeit und Prüfung der Datenverarbeitung" (OPDV).
Die Stellungnahme enthält die Grundsätze für den ordnungsgemäßen
Softwareeinsatz und gilt deshalb für alle DV-Organisationsformen im
zentralen und dezentralen Bereich der Sparkassenorganisation.
Die Anforderungen der OPDV 1/1994 sind im Sparkassenbereich einer Softwarezertifizierung/ -bescheinigung gleichzusetzen.
Die Stellungnahme wird aktuell überarbeitet und soll im Jahre 2006 in der neuen Fassung veröffentlicht werden.
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