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Ein Lastenheft (oder Anforderungsspezifikation) beschreibt die
unmittelbaren Anforderungen, Erwartungen und Wünsche an ein geplantes
IT-Verfahren (oder auch anderer Produkte). Gemäß DIN 69905 beschreibt das Lastenheft die vom Auftraggeber
festgelegte Gesamtheit der Forderungen an die Lieferungen und
Leistungen eines Auftragnehmers innerhalb eines Auftrages. Das
Lastenheft beschreibt in der Regel also, was und wofür etwas gemacht
werden soll.
Das Pflichtenheft hingegen beschreibt, wie und womit etwas
realisiert werden soll. Nach DIN 69905 beinhaltet das Pflichtenheft die
vom Auftragnehmer erarbeiteten Realisierungsvorgaben aufgrund der
Umsetzung des vom Auftraggeber vorgegebenen Lastenheftes.
Auch werden in der Praxis die Begriffe Lastenheft, Pflichtenheft und
Spezifikation oft nicht klar gegeneinander abgegrenzt oder gar
synonym verwendet. Die unklare Verwendung der Begriffe Lastenheft und
Pflichtenheft ist häufig Ursache für Missverständnisse innerhalb der Projektabwicklung.
Grundsätzlich läßt sich aber sagen, dass ein Lastenheft zeitlich
vor dem Pflichtenheft kommt und unspezifizierter als dieses formuliert
ist. Sowohl das Lasten- als auch das Pflichtenheft sollten stets
Bestandteil des Vertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sein.
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