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IKS (Internes Kontrollsystem) Drucken

Unter einem internen Kontrollsystem (IKS) werden die von der Unternehmensleitung im Unternehmen eingeführten Grundsätze und Maßnahmen (Regelungen) verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Unternehmensleitung gerichtet sind, die

der Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens, einschließlich der Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen),

der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie

der Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften

dienen.

Das IKS besteht aus Regelungen zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten (internes Steuerungssystem) und Regelungen zur Überwachung der Einhaltung dieser Regelungen (internes Überwachungssystem). Das interne Überwachungssystem beinhaltet prozessintegrierte Überwachungsmaßnahmen (Kontrollen) und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen, die vor allem von der Internen Revision durchgeführt werden.

 

iks

 



Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer hat seine Berufsauffassung hinsichtlich des IKS im IDW-Prüfungsstandard "Das interne Kontrollsystem im Rahmen der Jahresabschlussprüfung" (IDW PS 260) niedergelegt.  Aufgrund der geänderten internationalen Anforderungen an das Prüfungsvorgehen hat das IDW den Entwurf eines Prüfungsstandards "Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken und Reaktionen des Abschlussprüfers auf die beurteilten Fehlerrisiken" (IDW EPS 261) herausgegeben, der diese Änderungen bereits berücksichtigt und den IDW PS 260 ablösen wird.