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HFA 4/1997 (Projektbegleitende Prüfung EDV-gestützter Systeme) |
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Grundlegendes Ziel projektbegleitender Prüfungen ist, sicherzustellen,
dass neu entwickelte, geänderte oder erweiterte IT-gestützte
Rechungslegungssysteme den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung
(GoB) entsprechen und somit die Voraussetzungen für die
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung als Grundlage für die
Abschlusserstellung gegeben ist. Die HFA-Stellungnahme 4/1997
"Projektbegleitende Prüfung EDV-gestützter Systeme" definiert das
entsprechende Prüfungsvorgehen.
Die Stellungnahme basiert noch auf der FAMA-Stellungnahme 1/1987
i.d.F 1993, die bereits seit 2002 durch IDW-Rechnungslegungsstandard
"Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von
Informationstechnologie" (IDW RS FAIT 1) und den "Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie" (IDW PS 330) ersetzt
wurde.
Daher wird derzeit eine Überarbeitung der HFA-Stellungnahme 4/1997
durch den FAIT vorgenommen, da komplexe IT-gestützte
Rechnungslegungssysteme nahezu vollständig in die betrieblichen
lnformationssysteme integriert sind und es daher sachgerecht erscheint,
die im IDW PS 330 dargestellte prozessorientierte Prüfungsmethodik
entsprechend anzuwenden. Zudem wird die Stellungnahme modernisiert und
an die Änderungen im IDW RS FAIT 1 angepasst (insb.
Begriffsdefinitionen).
Entwurf des IDW Prüfungsstandards "Projektbegleitende Prüfung bei
Einsatz von Informationstechnologie" (IDW EPS 850) ist bereits veröffentlicht worden (Stand 19.09.2007) und kann von der Homepage des IDW herintergeladen werden (Downloadlink).
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