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EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) |
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Seit dem 12.10.2000 sind die Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) der öffentlichen Hand für die Vertragstypen
- Kauf von Hardware,
- Beschaffung von IT-Dienstleistungen,
- unbefristete (Typ A) und befristete (Typ B) Überlassung von Standardsoftware
- Instandhaltung von Hardware und
- Pflege von Standardsoftware
eingeführt worden.
Diese ersetzen zum Teil die seit 1972 geltenden Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung
von DV-Leistungen (BVB) als Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand
bei der Beschaffung für IT-Leistungen. Da bisher nur die vier o.g.
Vertragstypen erhältlich sind, ist bis zum Vorliegen aller vorgesehenen
EVB-IT-Vertragstypen bei jeder IT-Beschaffung zu entscheiden, ob die
EVB-IT oder die BVB heranzuziehen sind.
Die Verträge (EVB-IT, BVB)
sowie umfangreiche weiterführende Informationen sind auf der Homepage
der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für
Informationstechnik in der Bundesverwaltung im Bundesministerium des
Innern (KBSt) frei verfügbar.
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