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Unter den Begriff "E-Commerce" (oder auch "eCommerce") fallen alle Arten von Geschäften, die auf elektronischem Wege abgewickelt werden können. Dies umfaßt die verschiedensten unternehmerischen Tätigkeiten, wie z.B. die Geschäftsanbahnung und -abwicklung, Werbung, Online-Banking aber auch den Kundenservice.
Elektronischer Geschäftsverkehr wird nach den teilnehmenden Personen/Gruppen kategorisiert:
- Business to Consumer (B2C): Anbieter und Verbraucher
- Business to Business (B2B): Unternehmen
- Consumer to Administration (C2A): Verbraucher und öffentliche Verwaltung
- Business to Administration (B2A): Unternehmen und öffentliche Verwaltung
Das IDW hat in der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz vonElectronic Commerce" (IDW RS FAIT 2) die aus den
§§ 238, 239 und 257 HGB resultierenden Anforderungen an die Führung der
Handelsbücher mittels IT-gestützter Systeme konkretisiert. Die Stellungnahme verdeutlicht die im
IDW RS FAIT 1 dargestellten Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen
im Bereich von E-Commerce und stellt ergänzende, über den
IDW RS FAIT 1 hinausgehende Anforderungen auf, um den mit dem Einsatz von E-Commerce-Systemen zusammenhängenden besonderen IT-Risiken
zu begegnen.
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