Schreiben der OFD Düsseldorf vom 22.02.2002 (S 0316 - 6 - St 421) an die zuständigen Festsetzungsfinanzämter bzgl. Buchführungs- und Archiverungssysteme sowie der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU).
Dieser OFD-Verfügung ist ein Musterschreiben beigefügt, das die Frage klären soll, ob die Einführung eines Buchführungs- und Archiverungssystems durch die Finanzverwaltung zu genehmigen oder vorab anzuerkennen ist.
Verordnung
zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen
und sonstigen für das Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten
(Steuerdaten-Übermittlungsverordnung – StDÜV) vom 28.01.2003.
Schreiben des BMF zum Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz und Umsatzsteuernachschau (§ 27b Umsatzsteuergesetz) vom 23.12.2002 (IV B 2 - S 7420 - 415/02).
Verfahrensrichtlinie für den Einsatz von
Druckbildern als elektronische Schnittstelle
für das automatisierte Verfahren
für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
des Bundes (VerfRiBeS-HKR, Stand 07/2005)
Verfügung der OFD München vom 21.12.2001 (S 0317 - 27 St 312) zur Beantwortung von Anfragen von Steuerpflichtigen bzgl. des elektronischen Datenzugriffs (GDPdU) im Rahmen der Betriebsprüfung.
Mit einer Verwaltungsanweisung in Form eines BMF-Schreibens vom 12.05.2005 hat sich die Finanzverwaltung eingehend in einem Schreiben zu Dokumentationspflichten bei der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen geäußert. Das BMF-Schreiben befasst sich mit den gesetzlichen Vorgaben des mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetzes vom 16.05.2003 eingeführten § 90 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) sowie der daraus resultierenden Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) vom 13.11.2003 (IV B 4 - S 1341 - 1/05)