Schreiben des BMF zum Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz und Umsatzsteuernachschau (§ 27b Umsatzsteuergesetz) vom 23.12.2002 (IV B 2 - S 7420 - 415/02).
Verordnung
zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen
und sonstigen für das Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten
(Steuerdaten-Übermittlungsverordnung – StDÜV) vom 28.01.2003.
BMF-Erlass
vom 28.11.2007 (III A 3 - S 1445/06/0029) zu Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen für den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung (GDPdUZ).
Der Hintergrund dieses BMF-Schreibens vom 30.10.2007 (IV A 5 - S 7287-a/07/0005) ist, dass zum 01.01.2008 die Bundesnetzagentur vor diesem Tag vorgenommene 1024-Bit-Signaturen nicht mehr als sicher ansieht und sich von daher die Frage stellt, ob elektronisch signierte Rechnungen zur Erhaltung der Signaturqualität mit einer sicheren Signatur übersigniert werden müssen. Das Schreiben stellt klar, dass dies nicht erforderlich ist.
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine inoffizielle und nicht amtliche Übersetzung
des BMF-Schreibens "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)" vom 16.07.2001 (IV D 2 - S 0316 - 136/01) in englischer Sprache.
Allgemeinverfügung vom 08.03.2004
betreffend Erleichterung der Aufbewahrungspflicht für bestimmte von § 147 Abs. 1 Nr. 4a AO erfasste Unterlagen (III B 7 - S 01317 - 3/04).