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12.09.2006: Erleichterungen zu Section 404 für kleinere börsennotierte Unternehmen und für ausländische, nicht-börsennotierte Emittenten
Die US-amerikanische Börsenbehörde SEC (US Securities an Exchange Commission) gewährt kleineren börsennotierten Unternehmen und zahlreichen ausländischen, nicht-börsennotierten Emittenten, sog. Foreign Private Issuers (FPI), weitere Erleichterungen von der Befolgung der Section 404 des Sarbanes-Oxley Act von 2002.
Die SEC würde auf drei Gebieten Erleichterungen anbieten:
- Erleichterung von der Einhaltung der Fristen für kleinere Unternehmen (ohne verkürzte Abgabefristen) gem. Section 404.
Die SEC schlägt vor:
- Verlängerung der Frist, innerhalb der Unternehmen ohne verkürzte Abgabefristen zum ersten Mal den Management-Bericht gem. Section 404(a) zur Verfügung stellen müssen, von Geschäftsjahren, die am oder nach dem 15.07.2007 enden, auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15.12.2007 enden; und
- Verlängerung der Frist, innerhalb der Unternehmen ohne verkürzte Abgabefristen zum ersten Mal das Testat des Wirtschaftsprüfers bezüglich des ersten Jahresgeschäftsberichts gem. Section 404(b) zur Verfügung stellen müssen, auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15.12.2008 enden.
- Erleichterung von der Einhaltung der Fristen für bestimmte ausländische, nicht-börsennotierte Emittenten gem. Section 404(b).
Die SEC hat endgültige Regelungen verabschiedet, die ausländischen, nicht-börsennotierten Emittenten mit verkürzten Abgabefristen gestatteten, die jedoch keine großen, sich registrierende Unternehmen darstellen und die ihre Jahresgeschäftsberichte auf Basis der Formblätter 20-F oder 40-F einreichen, das Testat des Wirtschaftsprüfers gem. Section 404(b) bis auf Geschäftsjahre zu verschieben, die am oder nach dem 15.072007 enden. Diese Unternehmen werden dazu verpflichtet, den Management-Bericht gem. Section 404(a) in ihre Jahresgeschäftsberichte des ersten Geschäftsjahres zu integrieren, das am oder nach dem 15.07.2006 endet.
- Erleichterte Übergangsvorschriften für neu an der Börse notierte Unternehmen.
Die SEC schlägt vor, dass ein neu an der Börse notiertes Unternehmen, einschließlich eines ausländischen, bisher nicht-börsennotierten Emittenten, der die erstmalige Notierung an einer US-amerikanischen Börse anstrebt, weder zur Bereitstellung eines Berichts über die Management-Beurteilung gem. Section 404(a) noch eines mit Testat eines Wirtschaftsprüfers versehenen Berichts gem. Section 404(b) verpflichtet wäre, wenn es nicht vorhergehend einen Jahresgeschäftsbericht bei der SEC eingereicht hatte.
Die vollständige Pressemitteilung ist auf der Homepage der SEC verfügbar (Link). Dort sind weitere Links enthalten, die auch auf die Volltexte der SEC-Regelungen verweisen.
Gegenstand von Section 404 ist:
- Section 404(a), die einen Bericht des Managements zur Beurteilung der Wirksamkeit der internen Rechnungslegungskontrollen des Unternehmens verlangt;
- Section 404(b), die ein Testat des Wirtschaftsprüfers zu den internen Kontrollen verlangt.
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