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Praxisleitfaden "Verfahrensverzeichnis und Verarbeitungsübersicht nach BDSG" |
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21.04.2006: Der BITKOM-Leitfaden "Verfahrensverzeichnis und Verarbeitungsübersicht nach BDSG" greift die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nach Führung eines so genannten Verfahrensverzeichnisses durch Unternehmen auf.
Durch das Bundesdatenschutzgesetz werden heute an den betrieblichen Datenschutz klare Anforderungen bezüglich der Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherung gestellt. Der von dem BITKOM-Arbeitskreis Datenschutz entwickelte Leitfaden greift die Vorgabe des BDSG auf, nach dem ein sog. Verfahrensverzeichnis geführt werden muss. Dieses Verzeichnis gibt einen umfassenden Überblick über die Struktur der gesamten Datenverarbeitungsprozesse. Es schafft damit Transparenz im Unternehmen und ist ein effektives Instrument, um betroffenen Personen und Aufsichtsbehörden schnell und kompetent Auskunft erteilen zu können. Gleichzeitig bildet das Verfahrensverzeichnis die Grundlage für die Überwachung und Rechtmäßigkeitsprüfung der gesamten Datenverarbeitung.
Der Praxisleitfaden und die dort beschriebenen Formulare liegen auf der Homepage des BITKOM zum Download bereit.
Gleichzeitig ist ein Leitfaden "Übermittlung personenbezogener Daten - Inland, EU-Länder, Drittländer" veröffentlich worden (Link).
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