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07.09.2006: Die digitale Betriebsprüfung kommt.

Bereits seit dem 01.01.2002 hat der Gesetzgeber neue Anforderungen aus der Abgabenordnung (AO) an die Bereitstellung und Aufbewahrung von maschinell auswertbaren Daten für die Außenprüfung (Betriebsprüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung) der Finanzverwaltung herausgegeben. Diese Anforderungen gehen weit über die bisherigen Regelungen zu Aufbewahrungspflicht und -form hinaus.

Der in unserem InfoCenter verfügbare kurze Artikel zeigt noch einmal die Grundlagen der GDPdU und eine mögliche Vorbereitung auf eine digitale Betriebsprüfung auf.

 
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