header08.jpg
Endfassung der MaRisk veröffentlicht Drucken

20.12.2005: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit ihrem Rundschreiben 18/2005 die Endfassung der "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) veröffentlicht. Die MaRisk setzen wichtige qualitative Elemente von Basel II in nationales Recht um. Im Mittelpunkt stehen das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistern und dessen Überwachung durch die Aufsicht (Supervisory Review Process, SRP), die über EU-Richtlinien zum 01.01.2007 bindend werden. Die MaRisk bauen auf den bisher geltenden Mindestanforderungen für

  • das Kreditgeschäft (MaK),
  • das Handelsgeschäft (MaH) und
  • die Interne Revision (MaIR)

auf, die in modernisierter Form in das neue Regelwerk eingeflossen sind.

Die aus den aktuell geltenden Regelwerken (MaK, MaH, MaIR) überführten Anforderungen gelten mit sofortiger Wirkung und schränken entsprechend ihrer deregulierenden Stoßrichtung die Auslegung und Anwendung des § 25a Abs. 1 KWG in der Aufsichtspraxis ein. Die sonstigen, über die bisherigen Anforderungen hinaus gehenden Anforderungen der MaRisk müssen jedoch erst mit Inkrafttreten von Basel II zum 01.01.2007 umgesetzt werden.

Bei Inanspruchnahme des so genannten Brüsseler Wahlrechts wird ein Anwendungsaufschub bis zum 01.01.2008 gewährt. Die BaFin weist darauf hin, dass Sie keinen unnötigen Zeitdruck auf die Institute bei der Umsetzung der MaRisk ausüben möchte und Rücksicht darauf nimmt, wenn sich z.B. aufgrund von Projektaktivitäten bei der Umsetzung der MaRisk Schwierigkeiten ergeben. In diesen Fällen wird aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf Maßnahmen auf der Grundlage des § 25a Abs. 1 KWG bis zum 01.01.2008 verzichtet.

Das Rundschreiben der BaFin vom 20.12.2005 kann auf der Homepage der BaFin und der Bundesbank heruntergeladen werden.