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Endfassung der MaRisk veröffentlicht |
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20.12.2005: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit ihrem Rundschreiben 18/2005
die Endfassung der "Mindestanforderungen an
das Risikomanagement" (MaRisk) veröffentlicht.
Die MaRisk setzen wichtige qualitative Elemente
von Basel II in nationales Recht um. Im
Mittelpunkt stehen das Risikomanagement von
Banken und Finanzdienstleistern und dessen
Überwachung durch die Aufsicht (Supervisory
Review Process, SRP), die über EU-Richtlinien
zum 01.01.2007 bindend werden.
Die MaRisk bauen auf den bisher geltenden
Mindestanforderungen für
- das Kreditgeschäft
(MaK),
- das Handelsgeschäft (MaH) und
- die Interne
Revision (MaIR)
auf, die in modernisierter
Form in das neue Regelwerk eingeflossen sind.
Die aus den aktuell geltenden Regelwerken
(MaK, MaH, MaIR) überführten Anforderungen
gelten mit sofortiger Wirkung und schränken entsprechend
ihrer deregulierenden Stoßrichtung
die Auslegung und Anwendung des § 25a Abs. 1
KWG in der Aufsichtspraxis ein. Die sonstigen,
über die bisherigen Anforderungen hinaus gehenden
Anforderungen der MaRisk müssen jedoch
erst mit Inkrafttreten von Basel II zum 01.01.2007 umgesetzt werden.
Bei Inanspruchnahme
des so genannten Brüsseler Wahlrechts
wird ein Anwendungsaufschub bis zum
01.01.2008 gewährt.
Die BaFin weist darauf hin, dass Sie keinen
unnötigen Zeitdruck auf die Institute bei der Umsetzung
der MaRisk ausüben möchte und Rücksicht
darauf nimmt, wenn sich z.B. aufgrund von
Projektaktivitäten bei der Umsetzung der MaRisk
Schwierigkeiten ergeben. In diesen Fällen wird
aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf Maßnahmen
auf der Grundlage des § 25a Abs. 1 KWG
bis zum 01.01.2008 verzichtet.
Das Rundschreiben der BaFin vom 20.12.2005 kann auf der Homepage der BaFin und der Bundesbank heruntergeladen werden.
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