header02.jpg
Telemediengesetz im Bundestag verabschiedet Drucken

Teledienste und Mediendienste sind nunmehr unter dem Begriff der Telemedien zusammengefasst.

Mit der Verabschiedung des Telemediengesetzes (TMG) werden die Teledienste und Mediendienste unter dem Bergiff "Telemedien" zusammengefasst. Eine weitere Neuerung betrifft das Versenden unbestellter Werbe-E-Mails (Spam), das jetzt als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Mit der jetzt vom Bundestag verabschiedeten Regelung im TMG darf bei E-Mails zukünftig in der Kopf- oder Betreffzeile weder der Absender, noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht enthält das TMG nunmehr eine Öffnungsklausel, wonach personenbezogene Daten in zwei Fällen offenbart werden müssen: Zum einen gegenüber allen Behörden, die zum Zwecke der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr tätig werden und zum anderen gegenüber Privaten, wenn dies zur "Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich" ist.

Das TMG wird zeitgleich mit dem 9. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien zum 01.03.2007 in Kraft treten. Beide Regelwerke ergänzen sich und lösen bisherige Bestimmungen ab. Ab diesem Zeitpunkt finden dann

  • das Teledienstegesetz (TDG),
  • das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und
  • der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV)

keine Anwendung mehr.