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Telemediengesetz im Bundestag verabschiedet |
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Teledienste und Mediendienste sind nunmehr unter dem Begriff der Telemedien
zusammengefasst.
Mit der Verabschiedung des Telemediengesetzes (TMG) werden die Teledienste und Mediendienste unter dem Bergiff "Telemedien" zusammengefasst. Eine weitere Neuerung betrifft das Versenden
unbestellter Werbe-E-Mails (Spam), das jetzt als Ordnungswidrigkeit
geahndet werden kann. Mit der jetzt vom Bundestag verabschiedeten
Regelung im TMG darf bei E-Mails zukünftig in der Kopf- oder
Betreffzeile weder der Absender, noch der kommerzielle Charakter
der Nachricht verschleiert werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift
kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht enthält das TMG
nunmehr eine Öffnungsklausel, wonach personenbezogene Daten in zwei
Fällen offenbart werden müssen: Zum einen gegenüber allen Behörden,
die zum Zwecke der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr tätig werden
und zum anderen gegenüber Privaten, wenn dies zur "Durchsetzung der
Rechte am geistigen Eigentum erforderlich" ist.
Das TMG
wird zeitgleich mit dem 9. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien
zum 01.03.2007 in Kraft treten. Beide Regelwerke ergänzen sich und
lösen bisherige Bestimmungen ab. Ab diesem Zeitpunkt finden dann
- das
Teledienstegesetz (TDG),
- das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)
und
- der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV)
keine Anwendung mehr.
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