|
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat am 24.04.2007 dem Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert, den 21. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2005 - 2006 überreicht.
Eine der wichtigsten Aufgaben des demokratischen Rechtsstaates ist es, die Freiheitsrechte seiner Bürger zu schützen. In der modernen Informationsgesellschaft ist die Datenflut so groß wie noch nie. Das Datenschutzrecht hat jedoch nicht mit dieser Entwicklung Schritt gehalten. Die dringend erforderliche Modernisierung des Datenschutzrechts und das Ausführungsgesetz zum Datenschutzaudit müssen endlich in Angriff genommen werden. Auch wurde der Datenschutz im Berichtszeitraum zu Gunsten der Inneren Sicherheit immer mehr eingeschränkt. Der Staat muss das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wieder stärker unter seinen Schutz stellen.
Im Zeitraum des aktuellen Tätigkeitsberichts waren für den Datenschutz insbesondere von Bedeutung die Gesetze zur Terrorismusbekämpfung, die tiefe Einschnitte in den Datenschutz darstellen (Nr. 5.1, Nr. 5.1.1, Nr. 5.1.2), sowie die neuen Befugnisse für Sicherheitsbehörden, die verfassungsrechtlich erhebliche Bedenken aufwerfen (Nr. 5.1.3, Nr. 4.5.3, Nr. 12.1).
ber auch die geplante Vorratsdatenspeicherung (Nr. 10.1), die Nutzung genetischer Daten (Nr. 13.2) oder die Ausweitung der Videoüberwachung (Nr. 4.2) standen im Fokus der Arbeit des Datenschutzbeauftragten.
Das geltende Datenschutzrecht liegt weit hinter der technischen Entwicklung zurück. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor negativen Konsequenzen des Einsatzes moderner Technologien sind auch Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz und zur umfassenden Profilbildung in der Wirtschaft überfällig (Nr. 2.1, Nr. 2.4, Nr. 2.7, Nr. 9.1).
Die aktuelle Entwicklung des Kontenabrufs durch Finanzämter und andere Behörden (Nr. 8.2) sowie die Einführung einer Steuer-Identifikationsnummer (Nr. 8.1) bleiben aus datenschutzrechtlicher Sicht weiterhin kritisch.
Ferner ist beim Einsatz von RFID-Chips dringender Handlungsbedarf geboten, damit das Verhalten von Personen nicht heimlich überwacht oder registriert wird (Nr. 4.3).
In der generellen Speicherung von Daten ausländischer EU-Bürger sieht der Datenschutzbeauftragte einen Verstoß gegen das Europarecht und geht davon aus, dass die Europäische Kommission Deutschland in dieser Sache vor dem EuGH verklagen wird (Nr. 7.1.1).
Weitere offene datenschutzrechtliche Fragen gibt es im internationalen Bereich, etwa bei der Fluggastdatenübermittlung (Nr. 3.3.2, Nr. 3.3.3) oder beim Datentransfer von SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) (Nr. 9.4).
[Quelle: Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 24.04.2007; Link]
|