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Steuerbürokratieabbaugesetz |
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EDI bald ohne Sammelrechnung.
Nach dem Regierungsenentwurf (Stand 23.07.2008) des Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) sollen zukünftig im Rahmen des elektronischen Datenaustauschs (EDI) das Erfordernis einer zusammenfassenden Rechnung (Sammelrechnung) entfallen. Bislang verlangte das Umsatzsteuergesetz bei der Übermittlung von Rechnungen mittels EDI zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung in Papierform bzw. in elektronischer Form, letzteres verbunden mit dem Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur.
Mit der geplanten Gesetzesänderung geht der deutsche Gesetzgeber konform mit Art. 233 Abs. 1b der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSysRL) und will künftig auf die verschärfte europäische Anforderung einer Sammelrechnung (Art. 233 Abs. 3 MwStSysRL) verzichten.
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