|
Erster Entwurf der überarbeiteten Outsourcing-Regelungen.
Der Entwurf wurde von Mitarbeitern der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgearbeitet. Die neuen Passagen zur Auslagerung sowie sonstige Anpassungen sind in einen Auszug des Regelungstextes der MaRisk überführt und farblich gekennzeichnet worden. Die Neuregelungen sollen insbesondere das Rundschreiben 11/2001 vom 06.12.2001 ("Auslagerung von Bereichen auf ein anderes Unternehmen gemäß § 25a Abs. 2 KWG", Link) ersetzen.
Der Entwurf der Outsourcing-Regelungen sowie das Begleitschreiben der BaFin sind im InfoCenter verfügbar (Link).
|