header01.jpg
Jahressteuergesetz 2007 Drucken

Gebührenregelung für verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung.

Im Jahressteuergesetz 2007 (JStG 200) wurde die Abgabenordnung (AO) im § 89 ("Beratung, Auskunft") um drei Absätze erweitert. Durch den § 82 Abs. 2 AO wird eine Gebührenregelung für die Erteilung verbindlicher Auskünfte durch die Finanzverwaltung eingeführt.

Gleichzeitig hat das Bundesfinanzministerium hierzu ein Schreiben mit Stand 08.12.2006 erlassen (Link).