header07.jpg
Entwurf eines BMF-Schreibens Drucken

Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften.

Aufgrund der technischen Weiterentwicklung von modernen Registrierkassen ist das BMF-Schreiben vom 09.01.1996 zum "Verzicht auf die Aufbewahrung von Kassenstreifen bei Einsatz elektronischer Registrierkassen" in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder inhaltlich grundlegend überarbeitet worden. An seine Stelle soll das anliegende BMF-Schreiben zur "Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften" treten. Das BMF-Schreiben vom 09.01.1996 zum "Verzicht auf die Aufbewahrung von Kassenstreifen bei Einsatz elektronischer Registrierkassen" soll für eine Übergangszeit weiter gelten.

Das BMF gibt bis zum 26.02.2010 Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des BMF-Schreibens zur "Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften" (Download) Stellung zu nehmen.

 
Adobe Creative Suite 5 Master Collection
 
Adobe Photoshop CS5 Extended