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Ab dem 01.07.2007 erhält jeder steuerpflichtige Deutsche eine sogenannte Tax Identification Number (TIN).
Diese neue Steueridentifikationsnummer (Tax Identification Number; TIN) löst die alte Steuernummer ab. Sie wird zentral durch das Bundeszentralamt für
Steuern verwaltet, so dass diesbzgl. die Zuständigkeit der
örtlichen Finanzämter entfällt. Zur Erstellung der TIN übermitteln die
Meldebehörden an das Bundeszentralamt die persönlichen Daten aller in
ihrem Zuständigkeitsbereich mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner.
Gespeichert wird der Name, Vorname, Doktorgrad, Künstlername, Tag und
Ort der Geburt, Geschlecht, die gegenwärtige Anschrift, Sterbetag sowie
das zuständige Finanzamt.
Nach der Erfassung der Daten erstellt das Bundeszentralamt für Steuern
die Identifikationsnummer. Sie besteht aus einer Ziffernfolge, die
nicht aus anderen Daten über den Steuerpflichtigen gebildet oder
abgeleitet werden darf. Der Steuerpflichtige und die Meldebehörde
werden über die Zuteilung des Identifikationsmerkmales informiert. Die
Steueridentifikationsnummer wird dauerhaft gespeichert und erst
gelöscht, wenn sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nicht mehr
erforderlich ist, spätestens jedoch 20 Jahre nach dem Tod des
Steuerpflichtigen.
Neben der Steueridentifikationsnummer für natürliche Personen wird auch
eine Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt. Diese erhalten
wirtschaftlich tätige Personen und Unternehmen. Hierfür werden unter
anderem folgende Daten gespeichert: Firma, Rechtsform,
Wirtschaftszweignummer, amtlicher Gemeindeschlüssel, Firmensitz,
Registereintragungen, Betriebseröffnung, -einstellung, verbundene
Unternehmen sowie die zuständige Finanzbehörde.
Die gesetzliche Grundlage für die neuen Steueridentifikationsnummern
findet sich in § 139 ff. AO, die durch
das Steueränderungsgesetz 2003 eingeführt wurden. Die Einführung ab
Juli 2007 wurde durch die Verordnung zur Einführung einer dauerhaften
Identifikationsnummer im Besteuerungsverfahren vom 28.11.2006
(verkündet am 06.12.2006) geregelt. Nach der offiziellen
Gesetzesbegründung wird mit der neuen Steueridentifikationsnummer "ein
wesentlicher Beitrag zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens
geleistet, Bürokratie abgebaut und die Transparenz des
Besteuerungsverfahrens erhöht."
Von der neuen Steueridentifikationsnummer ist die sogenannte eTIN
(electronic Taxpayer Identification Number) zu unterscheiden. Dieses in
§ 41 Abs. 2 EStG geregelte und bereits im Jahr 2003 eingeführte
Ordnungsmerkmal (14 Ziffern), dient der Identifizierung im
elektronischen Lohnsteuerverfahren. Die eTIN wird vom Arbeitgeber nach
festgelegten Regeln aus Namen, Vornamen und Geburtsdatum des
Arbeitnehmers erstellt. Sie darf ausschließlich für die Zuordnung der
elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bzw. für sonstige für das
Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten gebildet, genutzt und
verarbeitet werden.
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