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Einführung der Steueridentifikationsnummer Drucken

Ab dem 01.07.2007 erhält jeder steuerpflichtige Deutsche eine sogenannte Tax Identification Number (TIN).

Diese neue Steueridentifikationsnummer (Tax Identification Number; TIN) löst die alte Steuernummer ab. Sie wird zentral durch das Bundeszentralamt für Steuern verwaltet, so dass diesbzgl. die Zuständigkeit der örtlichen Finanzämter entfällt. Zur Erstellung der TIN übermitteln die Meldebehörden an das Bundeszentralamt die persönlichen Daten aller in ihrem Zuständigkeitsbereich mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner. Gespeichert wird der Name, Vorname, Doktorgrad, Künstlername, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, die gegenwärtige Anschrift, Sterbetag sowie das zuständige Finanzamt.

Nach der Erfassung der Daten erstellt das Bundeszentralamt für Steuern die Identifikationsnummer. Sie besteht aus einer Ziffernfolge, die nicht aus anderen Daten über den Steuerpflichtigen gebildet oder abgeleitet werden darf. Der Steuerpflichtige und die Meldebehörde werden über die Zuteilung des Identifikationsmerkmales informiert. Die Steueridentifikationsnummer wird dauerhaft gespeichert und erst gelöscht, wenn sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich ist, spätestens jedoch 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen.

Neben der Steueridentifikationsnummer für natürliche Personen wird auch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt. Diese erhalten wirtschaftlich tätige Personen und Unternehmen. Hierfür werden unter anderem folgende Daten gespeichert: Firma, Rechtsform, Wirtschaftszweignummer, amtlicher Gemeindeschlüssel, Firmensitz, Registereintragungen, Betriebseröffnung, -einstellung, verbundene Unternehmen sowie die zuständige Finanzbehörde.

Die gesetzliche Grundlage für die neuen Steueridentifikationsnummern findet sich in § 139 ff. AO, die durch das Steueränderungsgesetz 2003 eingeführt wurden. Die Einführung ab Juli 2007 wurde durch die Verordnung zur Einführung einer dauerhaften Identifikationsnummer im Besteuerungsverfahren vom 28.11.2006 (verkündet am 06.12.2006) geregelt. Nach der offiziellen Gesetzesbegründung wird mit der neuen Steueridentifikationsnummer "ein wesentlicher Beitrag zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens geleistet, Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens erhöht."

 

Von der neuen Steueridentifikationsnummer ist die sogenannte eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) zu unterscheiden. Dieses in § 41 Abs. 2 EStG geregelte und bereits im Jahr 2003 eingeführte Ordnungsmerkmal (14 Ziffern), dient der Identifizierung im elektronischen Lohnsteuerverfahren. Die eTIN wird vom Arbeitgeber nach festgelegten Regeln aus Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Arbeitnehmers erstellt. Sie darf ausschließlich für die Zuordnung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bzw. für sonstige für das Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten gebildet, genutzt und verarbeitet werden.

 
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