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BMF-Schreiben Drucken

Angebung der maßgeblichen Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge i.S.d. § 33 UStDV auf 150 EUR.

Das BMF-Schreiben vom 18.10.2006 (IV A 5 - S 7285 - 7/06) passt den § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) an und hebt den für Rechnungen über Kleinbeträge maßgeblichen Grenzwert auf 150 EUR an. Die Änderung tritt gem. Artikel 16 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft zum 01.01.2007 in Kraft.